Wie kann ich unterstützen und WOGENAU mitfinanzieren?

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Mitmachen und möglich machen: Unser Projekt im Sheridanpark

Unser Wohnprojekt im Sheridanpark ist inzwischen im Bau – und mit etwas Glück wird das Haus bereits im Herbst dieses Jahres fertig. Was als Idee begann, wird nun Schritt für Schritt Realität.

Rund 50 Wohnungen und über 300 Quadratmeter Gemeinschaftsflächen entstehen – mit Werkstätten, Co-Working-Bereichen, Gästewohnung, kulturellen Räumen und Angeboten für das Quartier. Ein Projekt dieser Größenordnung braucht jedoch nicht nur gute Ideen, sondern auch eine starke Gemeinschaft und eine solide Finanzierung.

Deshalb gilt: Wer unser Vorhaben unterstützen und Teil davon werden möchte, kann Mitglied der WOGENAU eG werden. Jede Beteiligung hilft, gemeinschaftliches und bezahlbares Wohnen möglich zu machen.

3 Optionen: EIN STÜCK WOGENAU sichern!

Option A)

Geschäftsanteile

Mitglied werden und sich durch Geschäftsanteile beteiligen, ab

1000*

  • Mitglied werden und sich durch Geschäftsanteile beteiligen (für diejenigen, die das Projekt unterstützen wollen, sich aber noch nicht sicher sind, ob sie irgendwann einziehen wollen)
     
  • Geschäftsanteile kann jedes Mitglied zeichnen – egal ob zukünftig wohnend oder nicht. Die Mitgliedschaft ist an einen Pflichtanteil (= 1.000 €) gebunden. 
    *Zusätzlich ist ein sogenanntes Eintrittsgeld (200 €) zu entrichten. Alle weiteren Anteile sind freiwillig!
     
  •  Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Pflichtanteile und „freiwilligen" Geschäftsanteile zurückgezahlt (mit einer Frist gemäß Satzung) – ebenso können lediglich die Geschäftsanteile gekündigt werden und Du bleibst Mitglied. Jede Unterstützung durch freiwillige Anteile dient der solidarischen Finanzierung des genossenschaftlichen Projekts! Ein Anteil entspricht nach unserer Satzung ebenfalls 1.000 €.

Option B)

Investierende Anteile

Mitglied werden und Investieren, ab

1000

  • Investierende Anteile kann jedes Mitglied zeichnen. Diese Form der Unterstützung der WOGENAU eG richtet sich an diejenigen Mitglieder, die keinen Wohnungswunsch hegen – und eben hauptsächlich in das solidarische Projekt investieren wollen. In diesem Fall entfällt das Eintrittsgeld. 
     
  • Auch hier beträgt ein Anteil 1.000 €. Die Rückzahlung nach Kündigung ist mit einer Frist gemäß Satzung möglich.

Option C)

Wohnungsbezogene Anteile

Genossin werden und wohnen

  • Mitglied werden und wohnen wollen. Diese Mitglieder zeichnen zu Baubeginn wohnungsbezogene Anteile. Bewohner:innen sind Mieter im eigenen Haus – und finanzieren es auch zusammen. 
     
  • Die Summe der wohnungsbezogenen Anteile bilden das Eigenkapital für die Realisierung des Projektes. Bei Auszug werden die Anteile wieder ausgezahlt. Die Genossenschaft handelt nicht, um hohe Renditen und Spekulationsgewinne zu erzielen. Im Gegenteil: Es geht um die Sicherung von Mieten und Selbstnutzung des Hauses durch die Mitglieder. Dadurch wird Grund und Boden wie auch das Gebäude dem Kapitalspekulationsmarkt entzogen.
     
  • Wohnungsbezogene Anteile können nur Mitglieder mit einer Wohnungszusage zeichnen. Nach der Wohnungsvergabe werden Vorverträge für die jeweiligen Wohnungen geschlossen. Vorab gezeichnete Geschäftsanteile können zu wohnungsbezogenen Anteilen umgewandelt werden. Die Bewohner:innen sind Mieter im eigenen Haus und finanzieren es zusammen.

Informieren und mitreden

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